Nachlassabwicklung 

Sie haben geerbt? Sie suchen einen Partner für die Nachlassabwicklung.

Für Erben

Sie haben geerbt? Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses:


- Sicherung des Nachlasses
- Auflösung des Haushaltes
- Wertermittlung durch Gutachter für Schmuck, Immobilien, Antiquitäten, Fahrzeuge etc.
- Verkauf der Nachlassgegenstände und Immobilien
- Gläubigerverwaltung
- Schriftverkehr mit Behörden und Gerichten
- und weitere Dienstleistungen individuell für den Nachlassfall

Sofern notwendig, greifen wir auf unser umfangreiches Netzwerk aus (Fach)anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Immobilienmakler, Handwerkern, Verwerter zurück.

Die Kosten für die Nachlassabwicklung werden aus dem Nachlass gezahlt. Als Erbe müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Die Vergütung richtet sich im Regelfall nach der "Neuen Rheinischen Tabelle" für Testamentsvollstrecker. Individuelle Vergütungsvereinbarungen sind möglich. Kosten für Gutachter, Rechtsanwälte, Steuerberater und weitere hinzugezogene Dienstleister sind in der Vergütung nicht enthalten.



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Für Erben und sonstige Beteiligte

Sie sind in einem von uns als Nachlasspfleger geführtem Nachlassverfahren als Erbe, Gläubiger oder sonstiger Beteiligter involviert? 
Bitte beachten Sie, in einem Nachlassverfahren sind oft eine Vielzahl von Personen beteiligt. Bitte richten Sie daher Nachfrage ausschließlich schriftlich an unser Büro. Auch aus Datenschutzgründen ist uns eine telefonische Auskunfterteilung nicht möglich.