Nachlasspflege

Die Nachlasspflegschaft nach §1960 BGB ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, wenn die Erben unbekannt sind.

Nachlassabwicklung

Wir übernehmen die organisatorischen Tätigkeiten zur Nachlassabwicklung individuell für Ihren Nachlass. 

Testamentsvollstreckung

Wer sichergehen möchte, dass sein Wille und seine Wünsche aus dem Testament umgesetzt werden, Auflagen und Vermächtnisse erfüllt werden, sollte einen Testamensvollstrecker einsetzten. 

Erbenmediation

Konflikte und Streitigkeiten unter den Erben müsse nicht in teuren, langwierigen Gerichtsverfahren gelöst werden. Eine Alternative bietet die Erbenmediation.