Erbenmediation
Nachlasspflegschaften nach § 1960 BGB werden vom Nachlassgericht zur Sicherung des Nachlasses angeordnet, sonfern die Erben unbekannt sind.
Als Mitglied im Bund deutscher Nachlasspfleger (BDN e. V.) sind wir zu besonderen Qualitätsstandards verpflichtet.
Für Nachlassgerichte
Seit 2017 existiert das Betreuungsbüro Notter in Schwabach in der Nähe von Nürnberg. Wir führen rechtliche Betreuungen, Verfahrenspflegschaften, Verfahrensbeistandschaften, Nachlasspflegschaften und Ergänzungspflegschaften.
Der Einsatz von spezieller Branchen-Software zur Erstellung von Vermögens-/Nachlassverzeichnissen und Stammbäumen ist für uns Alltag und selbstverändlich. Weiterhin verfügen wir über Büro- und Besprechungsräume mit entsprechender Ausstattung für uns und unsere Mitarbeiter.
Durch die Mitgliedschaft beim Bund deutscher Nachlasspfleger (BDN e. V.) sind wir besonders abgesichert und verfügen über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und eine Kautionsversicherung.
Sie möchten uns als Nachlasspfleger bestellen? Kontaktieren Sie uns!
Für Erben und sonstige Beteiligte
Sie sind in einem von uns als Nachlasspfleger geführtem Nachlassverfahren als Erbe, Gläubiger oder sonstiger Beteiligter involviert?
Bitte beachten Sie, in einem Nachlassverfahren sind oft eine Vielzahl von Personen beteiligt. Bitte richten Sie daher Nachfrage ausschließlich schriftlich an unser Büro. Auch aus Datenschutzgründen ist uns eine telefonische Auskunfterteilung nicht möglich.